Was gibt es beim steuerfreien Sachbezug zu beachten?

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Was gibt es beim steuerfreien Sachbezug zu beachten?

  • Der Sachbezug ist im § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG geregelt.
  • Dieser wurde im November 2019 ergänzt und orientiert sich seither an den Kriterien des Zahlungsdienste­aufsichts­gesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10a-c).
  • Mehr zum steuerfreien Sachbezug erfahren Sie hier.
  • Eine (Bar)Auszahlung des Geldes ist nicht möglich.

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