Können 520 EUR-Kräfte und Teilzeitkräfte auch steuerfreie…

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Können 520 EUR-Kräfte und Teilzeitkräfte auch steuerfreie Sachbezüge nutzen?

Ja, die Sachbezug-Regelung gilt auch für Teilzeitkräfte und 520€-Kräfte (Minijobber) (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

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